60 Jahre Grundgesetz

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Vorspann: Ferdinand Hoeren |

Am 8. Mai 1945 endet der 2. Weltkrieg mit der totalen Niederlage Deutschlands, rund 6 Millionen deutschen Toten, mit Millionen von Flüchtlingen und Vertriebenen sowie der Zerstörung der deutschen Städte.
Es gibt kein deutsches Reich mehr, keine deutsche Regierung und kein deutsches Parlament, statdessen wird Deutschland durch die Siegermächte verwaltet. Die Menschen litten unter unvorstellbarem Elend.

Nach der Entmilitarisierung und Entnazifizierung entwickeln sich zwischen den Siegermächten über die Demontage der Fabrikanlagen und deren Abtransport in die Siegerländer Uneinigkeiten, die schon bald zu ernsten Gegensätzen werden. Es beginnt der Kalte Krieg zwischen Ost und West.

Die Westmächte setzen in ihren Besatzungszonen durch den Marshall-Plan und die Einführung der DM im Juni 1948 eine neue Entwicklung in Gang.

Der erste große politische Schritt beginnt mit dem Parlamentarischen Rat im September 1948, in dem 65 Abgeordneten, davon vier Frauen, aus den Landtagen entsandt werden.

Vor 60 Jahren am 23. Mai 1949 ist es geschafft: Das Grundgesetz der BRD wird verabschiedet. Die Bundesfahne ist schwarz-rot-gold mit dem Adler.

mschratzHören wir dazu Mechthild Schratz, Geschäftsführerin des ver.di-Bezirkes mit den Worten der Bundestagsabgeorneten Elisabeth Selbert, Mitglied des Parlamentarischen Rates.

„Deutschland, und mit ihm Europa, steht am Beginn einer Zeitenwende.

Das Vergangene Leid, welches von diesem Lande aus den ganzen Kontinent ergriffen hat, soll sich niemals mehr wiederholen dürfen. Aus den Fehlern, die im Zuge des ersten Versuches, auf deutschem Boden eine Demokratie zu errichten, begangen worden sind, haben wir gelernt.

Mit diesem Grundgesetz soll der Grundstein gelegt werden, auf dem sich eine gefestigte demokratische Gesellschaft errichten lässt. Eine Gesellschaft, die sich dem Geist der Freiheit und dem unerschütterlichen Willen verbunden fühlt, dass sich nimmer mehr eine Person oder auch ein Teil dieser Gesellschaft über eben jene erheben darf.

Das Volk als Souverän soll aus seinen Reihen Vertreter bestimmen, die in seiner Repräsentanz die Geschicke des Landes leiten. Die Teilung der Staatsgewalten und der Föderalismus werden die Grundsätze im Aufbau der Bundesrepublik sein.
Alles Tun, alles Handeln innerhalb dieser Demokratie wird sich unumstößlichen Grundsätzen beugen müssen. Grundsätze wie die als unveräußerlich anzuerkennenden Rechte, welche jeder Mensch indiesem Land qua Geburt erwirbt:

elisabeth_peiferDie persönlichen Freiheitsrechte, die Gleichheit vor dem Gesetz, die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Freiheit in der Meinung, die Freiheit der Kunst, der Wissenschaft und Lehre,die Freizügigkeit innerhalb der Bundesrepublik und die Gleichberechtigung der Frau.

Doch nicht alle Mitglieder der deutschen Volksgemeinschaft sind gleichermaßen Teilhaber dieser Ordnung.

Erst in dem Augenblick, in dem alle Deutschen, diesseits und jenseits der sowjetischen Zonengrenze, am legitimen Gut der Freiheit teilhaben können, wird der Wandel in Deutschland und in Europa vollendet sein.

So hat dieses Grundgesetz in dem Moment seine Schuldigkeit getan, in dem die Einheit Deutschlands vollzogen wurde und das deutsche Volk sich auf demokratischem Wege eine eigene Verfassung geben konnte.

Deutschland und Europa werden dann ans Ziel der Zeitenwende gelangt sein.“


Zum Liedvortrag:

> Ermutigung >

Mehr Informationen:

Deutschen Hisorischen Museum

https://www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/etablierung/wahl33/